Das Bauhandwerk wird auch für die Jugend wieder interessant – Änderung des Mindestlohn im März 2019
Änderungen und neue Gesetze bringen oft neue Themen und Herrausforderungen mit sich für eine Branche. So auch die Steigerung der Mindestlöhne im März 2019 im Baugewerbe. Der Mindestlohn steigt auf 15,20 Euro. Das Resultat dessen ist, das Bauhandwerk wird auch für die Jugend wieder interessant.
„Schon seit dem Jahr 1997 gibt es im Baugewerbe eigene Mindestlöhne. Sie gehen auf das Arbeitnehmer-Entsendegesetz von 1996 zurück und wurden seitdem immer wieder erhöht. Die Regelung zielte damals vor allem darauf ab, einheimische Bauarbeiter vor aus dem Ausland entsandten Billigarbeitskräften zu schützen – und deutsche Unternehmen vor ausländischen Konkurrenten, die mit Dumpinglöhnen die Preise kaputt machen.“
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem folgenden Link:
- https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/aenderungen-und-neue-gesetze-im-maerz-2019/150/3091/384749
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